C.6 Rechnungen Flashcards
(6 cards)
1
Q
Allgemein
A
- für Vorsteuerabzug muss Rechnung vorliegen -> Umsatzsteuer muss gesondert ausgewiesen werden
- leistende Unternehmer, soweit er Umsätze an einen anderen Unternehmer ausübt, verpflichtet eine Rechnung auszustellen
- zum gesonderten Ausweis der USt nur Unternehmern berechtigt, Privatleute nicht
- Rechnungg besteht aus Acht Bestandteile -> fehlt eins, dann Rechnung nicht gültig
2
Q
Acht Bestandteile der Rechnung
s. Beispiel Rechnung F. 34!!!
A
- Name und Anschrift des eistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- Steuernummer od. Umsatzsteuer-ID des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- fortlaufende einmalige Rechnungsnummer
- Menge und genaue Bezeichnung des Gegendstandes der Lieferung od. Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung od. sonstige Leistung
- Nettobetrag ohne USt, aufgesschlüsselt nach den Steuersätzen
- anzuwendenden Steuersatz und die Umsatzsteuer in Euro
3
Q
Kleinbetragsregelung
A
übersteigt Gesamtbetrag (brutto) nicht 250€, so können entfallen:
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder USt-ID
- gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer in Euro
- Hinweis “Im Gesamtbetrag sind 19%/ 7% Umsatzsteuer enthalten” genügt
4
Q
unrichtiger Steuerausweis
s. Beispiel S. 19
A
- höherer Steuerbetrag gesondert ausgewiesen als er nach dem Umsatzsteuergesetz schuldet, schuldet er auch den Mehrbetrag, weil kann als Vorsteuer geltende gemacht werden
- kann berichtigt werden, indem der leistende Unternehmer eine geänderte Rechnung erteilt
5
Q
Unberechtigter Steuerausweis
A
- wer in einer Rechnung einen Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweist, obwohl nicht berechtigt, schuldet den ausgewiesenen Betrag
- 2 Fälle: 1. Privatmann od. Kleinunternehmen weist USt aus (s. Bsp. S.20); 2. Unternehmer erteilt Rechnung mit gesonderterm Steuerausweis, obwohl keine Leistung erbracht (s. Bsp. S.20)
6
Q
Unberechtigter Steuerausweis - Strafe
A
- Rechnungsaussteller schuldet den ausgewiesenen Steuerbetrag
- Empfänger hat keinen Vorsteuerabzug, da er entweder von einem Nichtunternehmer gekauft hat oder gar keine Leistung empfangen hat
- Berichtigung in deisem Fall beim Finanzamt schriftlich zu beantragen und nur möglich, wenn Leistungsempfänger keine Vorsteuer geltend gemacht od. die abgezogene Vorsteuer zurückgezahlt hat