C.6 Rechnungen Flashcards

(6 cards)

1
Q

Allgemein

A
  • für Vorsteuerabzug muss Rechnung vorliegen -> Umsatzsteuer muss gesondert ausgewiesen werden
  • leistende Unternehmer, soweit er Umsätze an einen anderen Unternehmer ausübt, verpflichtet eine Rechnung auszustellen
  • zum gesonderten Ausweis der USt nur Unternehmern berechtigt, Privatleute nicht
  • Rechnungg besteht aus Acht Bestandteile -> fehlt eins, dann Rechnung nicht gültig
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2
Q

Acht Bestandteile der Rechnung

s. Beispiel Rechnung F. 34!!!

A
  1. Name und Anschrift des eistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
  2. Steuernummer od. Umsatzsteuer-ID des leistenden Unternehmers
  3. Ausstellungsdatum der Rechnung
  4. fortlaufende einmalige Rechnungsnummer
  5. Menge und genaue Bezeichnung des Gegendstandes der Lieferung od. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  6. Zeitpunkt der Lieferung od. sonstige Leistung
  7. Nettobetrag ohne USt, aufgesschlüsselt nach den Steuersätzen
  8. anzuwendenden Steuersatz und die Umsatzsteuer in Euro
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3
Q

Kleinbetragsregelung

A

übersteigt Gesamtbetrag (brutto) nicht 250€, so können entfallen:
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder USt-ID
- gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer in Euro

  • Hinweis “Im Gesamtbetrag sind 19%/ 7% Umsatzsteuer enthalten” genügt
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4
Q

unrichtiger Steuerausweis

s. Beispiel S. 19

A
  • höherer Steuerbetrag gesondert ausgewiesen als er nach dem Umsatzsteuergesetz schuldet, schuldet er auch den Mehrbetrag, weil kann als Vorsteuer geltende gemacht werden
  • kann berichtigt werden, indem der leistende Unternehmer eine geänderte Rechnung erteilt
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5
Q

Unberechtigter Steuerausweis

A
  • wer in einer Rechnung einen Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweist, obwohl nicht berechtigt, schuldet den ausgewiesenen Betrag
  • 2 Fälle: 1. Privatmann od. Kleinunternehmen weist USt aus (s. Bsp. S.20); 2. Unternehmer erteilt Rechnung mit gesonderterm Steuerausweis, obwohl keine Leistung erbracht (s. Bsp. S.20)
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6
Q

Unberechtigter Steuerausweis - Strafe

A
  • Rechnungsaussteller schuldet den ausgewiesenen Steuerbetrag
  • Empfänger hat keinen Vorsteuerabzug, da er entweder von einem Nichtunternehmer gekauft hat oder gar keine Leistung empfangen hat
  • Berichtigung in deisem Fall beim Finanzamt schriftlich zu beantragen und nur möglich, wenn Leistungsempfänger keine Vorsteuer geltend gemacht od. die abgezogene Vorsteuer zurückgezahlt hat
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