Europarecht: GRC Flashcards
(6 cards)
Art. 16 GRC: unternehmerische Freiheit
- schützt wirtschaftliche Betätigung in allen Ausprägungen, soweit sie durch selbständige Unternehmer ausgeübt werden können
- schützt sowohl nat. wie auch jur. Personen
- geht Art. 15 GRC vor, Abgrenzung: Selbständigkeit
Art. 51 I 1 GRC
GRC gilt für MS bei der Durchführung des Rechts der Union
EuGH: nationales Recht kann an GRC gemessen werden, wenn es in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt
Art. 8 GRC: personenbezogene Daten
alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person und somit Informationen jedweder Art, die mit einem Menschen in Verbindung gebracht werden können
Art. 8 GRC: Eingriff
jede Art der Verarbeitung der personenbezogenen Daten = Erhebung, Speicherung, Organisation, Veränderung, Weitergabe oder Löschung
Art. 52 I GRC
Schranken-Schranke bzgl. Eingriffe in Unionsgrundrechte → gesetzliche Grundlage → Wesensgehalt → Gemeinwohl dienend → verhältnismäßig
GRC → RF → VHMK → leg. Ziel
→ Art. 52 I 2 GRC
RGL einer Maßnahme muss nicht alle mit der Maßnahme verfolgten Zwecke abschließend darstellen