Staatsorganisationsrecht: Gesetzgebungskompetenz Flashcards
(11 cards)
Art. 72 II GG: Erforderlichkeit zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
(+), wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet
Bsp.: Sozialversicherung
Art. 72 II GG: Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit
(+), wenn die unterschiedliche Behandlung des Lebenssachverhalts erhebliche Rechtsunsicherheiten und damit unzumutbare Behinderungen für den länderübergreifenden Rechtsverkehr erzeugen kann
→ Gesetzesvielfalt, Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen droht
→ betrifft unmittelbar institutionelle Vrss. des Bundesstaates und erst mittelbar Lebensverhältnisse der Bürger
Art. 72 II GG: Erforderlichkeit zur Wahrung der Wirtschaftseinheit
(+), wenn divergierende Landesregelungen oder das Untätigbleiben der Länder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen
→ Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums durch bundeseinheitliche Rechtsetzung
Art. 73 I Nr. 6 GG: Flugverkehr
alle mit dem Flugwesen zusammenhängenden Tätigkeiten und Anlagen
jedenfalls Regelungen zur Beförderung, Flugzeugbau eher (-)
Art. 74 I Nr. 11 GG: Recht der Wirtschaft
alle Normen, die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung regeln
weit auszulegen:
solche regelnden Normen, die sich auf die Erzeugung, Herstellung und Verbreitung von Gütern des wirtschaftlichen Bedarfs beziehen, solange der maßgebliche objektive Regelungsgegenstand und -gehalt in seinem Gesamtzusammenhang ein wirtschaftsrechtlicher ist
→ nicht nur Gesetze zur Ordnung der Wirtschaft, sondern auch wirtschaftslenkende Maßnahmen
→ Abgrenzung nach Schwerpunkt und Gesamtbild der Maßnahme: primär wirtschaftsfördernde (-) oder inhaltlich gestaltende Maßnahme (-)
→ aufgezählte Branchen der Wirtschaft nicht abschließend
ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
Bundeskompetenz kraft Natur der Sache
wenn ein Gegenstand begriffsnotwendig nur durch Bundesgesetz geregelt werden kann
Bsp.: Festlegung der Nationalhymne
ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
Annexkompetenz
bestimmte Materie in einem derartigen Zusammenhang mit einer anderen aufgeführten Materie, dass sie zu deren Regelung erforderlich ist, d. h. für deren Vorbereitung und Durchführung von Nöten ist
ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
kraft Sachzusammenhangs
Materie kann nicht sinnvoll geregelt werden, ohne dass der Gesetzgeber in eine andere ihm nicht ausdrücklich zugewiesene Materie eingreift
Subventionen → Art. 74 I Nr. 11 GG?
(-), wenn sie sich nicht als primär wirtschaftsfördernde, sondern inhaltlich gestaltende Maßnahme darstellt
(+), wenn Regelungsgegenstand und -gehalt schwerpunktmäßig auf die Wirtschaft und nicht auf sonstige Sachmaterien abzielt
Auslegung Gesetzgebungskompetenz
Regelungsgegenstand und Regelungsziel entscheidend
Erforderlichkeitsklausel, Art. 72 II GG
Bund hat Gesetzgebungskompetenz nur, wenn
- zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder
- zur Wahrung der Rechtseinheit oder
- zur Wahrung der Wirtschaftseinheit erforderlich
→ eng auszulegen (→ Förderalismusreform)